Wer seinen Job verliert, dem steht in der Regel Arbeitslosengeld I zu. Ob und wie viel die Arbeitsagentur zahlt, hängt entscheidend auch vom vormaligen Arbeitgeber ab. Dieser muss nämlich eine sogenannte "Arbeitsbescheinigung" ausfüllen. Für Arbeitnehmer gibt es dabei jede Menge Fallstricke.
Teilzeitbeschäftigung: Anspruch auf volles Arbeitslosengeld erhalten
Wer seine Arbeitszeit verkürzen, aber seine Ansprüche an die Arbeitslosenversicherung auf gleichem Niveau erhalten möchte, kann auf Bestandsschutz zählen.